Am 15.5. fand die letzte Gemeindevertretungs-Sitzung (GV) vor der Wahl statt, bei der vor allem die Entwicklung bezüglich Campingplatz Himmelreich und der Lärmschutzplan der Gemeinde behandelt wurden.

1. Lärmschutzplan

Die Berechnung (!) der Lärmbelastung erfolgt nach EU- und Bundes-Gesetz. Dabei werden die während der Corona Zeit gemessenen Fahrzeugbewegungen (geringer Verkehr) mit Standardwerten der Lärmerzeugung von Referenzfahrzeugen multipliziert und dann summiert. Eine Messung (!) der Lärmbelastungen ist also nicht Vorschrift. WIr hatten bereits drüber berichtet.

Herr Jung (Geltow) wies erneut auf signifikante Fehler bei den 30 und 50 km/h Zonen für Geltow in den Unterlagen hin, die zu massiven Fehlern bei den ermittelten Werten führen.

Herr Dr. Blöchl (Grüne/Caputh) wies erneut auf signifikante Fehler bei der Zahl der Verkehrsteilnehmer in Caputh hin. Dies führt möglicherweise dazu, dass für die Hauptstraße durch Caputh (z.B. Friedrich-Ebert-Str.) fälschlicherweise weniger als 8200 Fahrzeuge pro Tag angesetzt werden – und diese Straße deswegen nicht wie die B1 in Geltow im Lärmaktionsplan berücksichtigt wird.

Frau Hoppe bemerkte, dass dem beauftragten Ingenieursbüro sehr wohl bewusst sei, dass die Datengrundlage der Studie falsch ist (sic!), die Gemeinde sei aber per Verordnung verpflichtet, den Lärmaktionsplan abzugeben.

Herr Fannrich (BBS) erwähnte, so meine Wahrnehmung, dass die Gemeinde im Prinzip aber auch jetzt schon die Möglichkeit hätte, Tempo 30 auf der B1 einzuführen. Warum das nicht schon passiert ist, entzieht sich unserer Kenntnis und Verständnis.

Ergänzend sei ein Artikel in der MAZ (19.5.2024) erwähnt:

„Die Lokalpolitiker in Teltow, Schwielowsee und Beelitz haben über Pläne gegen Lärm abgestimmt. Teltow lehnt ab. Schwielowsee sagt Ja. Die Beelitzer wollen Details prüfen.

2. Campingplatz Himmelreich

Herr Dallorso (BBS, OBR Caputh, Sachkundiger Einwohner im Umwelt+ Bauausschuss) stellte mehrere Fragen an die Gemeinde zu den Aktivitäten auf dem Campingplatz Himmelreich (z.B.: Sind die sich häufenden Veranstaltungen durch das Erbbaurecht ab-gedeckt?, Sicherheitskonzept?, illegale Verbreiterung des Verkehrsraums ?, etc. etc.). Die Verwaltung versprach diese Fragen zu beantworten.

Die SPD hatte ebenfalls eine Frageliste zum Campingplatz Himmelreich bei der Verwaltung eingereicht.

Die Gemeinde beabsichtigt nun ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 47 Abs.1 Nr. 2 BbgStrG gegen die Betreiber des Campingplatzes Himmelreich einzuleiten.

Erst nach einer knappen Abstimmung gelang es, die offiziellen Antworten der Verwaltung auf die SPD-Anfragen in das Protokoll der GV aufzunehmen lassen.

Warum es acht Gegenstimmen gegen die Offenlegung einer offiziellen Antwort der Verwaltung auf Fragen einer Fraktion gab, lässt sich nur vermuten.

Die zukünftige GV wird über den neuen Bebauungsplan zum Himmelreich-Gelände entscheiden zu haben.

Michael Weber 23.5.2024

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