Über Vielzahl und Umfang der Stimmzettel für die Wahlen am 09. Juni 2024

Hat man Briefwahl beantragt, wird mit Eintreffen der Wahlunterlagen deutlich:

Es braucht schon zu Hause eine ganze Weile, bis man verstanden hat, was, wo und auf welchem Zettel gewählt werden soll.

Nicht nur die Anzahl (vier) der bunten Stimmzettel (gewählt werden nicht nur die Orts- und Gemeindevertretung, sondern auch Kreistag und Europäisches Parlament), mit unterschiedlichen Falztechniken, sondern auch die Anzahl der möglich zu wählenden Parteien/Wählervereinigungen und Personen scheint schier unendlich. Es braucht allein für den Stimmzettel zum Europaparlament die Länge unseres Frühstückstisches.

Wie wird es Wählerinnen und Wählern gehen, die dies zum ersten Mal in der Wahlkabine vor sich haben?

Daher anbei eine kleine Orientierungshilfe zu den einzelnen Stimmzetteln:

  1. Für das Europäische Parlament hat man nur eine Stimme, die an eine 34 Partei/politische Vereinigung vergeben werden kann.

Die Sortierung der Parteien/Vereinigungen auf dem Stimmzettel ist völlig wahllos (nicht alphabetisch oder nach einer anderen Logik zu erkennen).

Innerhalb dieser gewählten Gruppen werden nach der Wahl entsprechend des Wahlergebnisses, nach der im Vorfeld festgelegten Listung der Kandidaten, die Plätze an die Abgeordneten vergeben.

Zum ersten Mal darf bei einer Europawahl ab 16 Jahren gewählt werden.

  • 2. Für den Kreistag Potsdam-Mittelmark, die Gemeindevertretung Schwielowsee und die Ortsbeiräte (Caputh, Ferch, Geltow) haben sie jeweils drei Stimmen.

Die Gemeindevertretung ist zuständig für alle Belange der Gemeinde Schwielowsee und setzt sich zusammen aus den gewählten GemeindevertreterInnen und dem/der BürgermeisterIn.

Für die jeweiligen Ortsteile von Schwielowsee (Caputh, Ferch, Geltow) gibt es jeweils einen Ortsbeirat, dessen Mitglieder wichtige Bindeglieder zwischen den BewohnerInnen der Ortsteile und der Gemeindevertretung sind. Die Ortsbeiräte haben je nach Einwohnerzahl unterschiedliche Größe.

Auf den 3 bunten Wahlzetteln, also für Kreistag, Gemeindevertretung und Ortsbeirat, werden Einzelpersonen gewählt. Mit Ihren Stimmen können eine, zwei oder drei verschiedene Personen wählen. Dabei können Sie aber nur maximal 3 Stimmen vergeben, die Sie beliebig verteilen können. Weniger geht auch, aber wenn mehr als 3 Stimmen vergeben werden sollten, ist der Wahlzettel ungültig! Welchen Effekt die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmvergabe bewirken, wird in unserem Artikel „Splitten oder häufeln“ ausführlich beschrieben.

Und hier noch ein kleiner Tipp zu den Programmen: Wollen Sie an der Politik in der Gemeindevertretung oder im Ortsbeirat etwas verändern? Dann wählen Sie „Wir für Schwielowsee“. Denn wir sind unter allen antretenden Parteien/Vereinigungen tatsächlich die einzige neue Kraft. Alle anderen sind schon seit Jahren, meist schon seit Jahrzehnten dabei.

Sie haben die Wahl!

Franziska Alberg, 30.5.2024

Und hier noch die verschiedenen Wahlzettel

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