Die Entscheidung zum Grundsteuerhebesatz in Schwielowsee ist gefallen. Am 6. Dezember 2024 berichtete die MAZ (Märkische Allgemeine) über eine Beschlussvorlage für die anstehende Sitzung der Gemeindevertretung. Auch die Wir erhielt im Vorfeld der Sitzung viele Zuschriften, die mit Sorge auf die neuen Hebesätze für das Jahr 2025 blickten.

Wir möchten etwas mehr Transparenz in die Diskussion und Beschlüsse der Gemeindevertretung einfließen lassen. Kurz zum Artikel in der MAZ: Dort wurde nicht nur der Name unseres Kämmerers verwechselt (der Vornamen lautet Matthias und nicht Michael) sondern auch der Sachverhalt verdreht, denn die Basis der Berechnung im Hebesatzregister für die Grundsteuer 2025 ist das Jahr 2022.

Kurz zur Geschichte der „neuen Grundsteuer“

Die Festsetzung der „neuen“ Grundsteuer wurde in einem mehrstufigen Verfahren geregelt. Im ersten Schritt haben die Finanzämter den „Grundsteuermessbetrag“ festgelegt, welcher den alten Einheitswert ersetzt. Dafür durften wir, teils unverständliche, Vordrucke ausfüllen, die Grundstücksgrößen, Eigentumsanteile, Bebauungsgrößen, Garagenflächen etc.  als Berechnungsgrundlage aufnahmen. Diese vielen Daten wurden bei den Finanzämtern mittels eines Algorithmus in den berühmten „Grundsteuermessbetrag“ umgewandelt. Die daraufhin verschickten Bescheide ließen jedoch viele Bürger ratlos zurück, da hier die kommende Steuerlast, zwar zu vermuten, aber nicht wirklich zu erkennen war. Wir hatten über das Thema bereits frühzeitig berichtet.

Dazu benötigte es noch den Beschluss der Gemeindevertretung zur Neufestlegung der Hebesätze, die nun am 11.12.2024 getroffen wurde. Die Verwaltung der Gemeinde Schwielowsee wollte zunächst die Empfehlungen des Finanzamts Brandenburg abwarten, das am 29. November 2024 das ‚Hebesatzregister‘ veröffentlichte. Damit wurden den Kommunen und Gemeinden Empfehlungen über die Höhe der neuen Hebesätze bereitgestellt.

Für die Grundsteuer B, also für bebaute Grundstücke, schlägt das Finanzamt auf Grundlage der Steuerdaten aus dem Jahr 2022 für Schwielowsee einen Hebesatz von 220 vor. Allerdings hat bei diesem Vorschlag des Finanzamtes keine Beachtung gefunden, dass die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 28. Februar 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B von 390 auf 415 anhob.

Hintergrund: Warum hob die Gemeinde die Hebesätze im Jahr 2024 an?

Grundsätzlich gilt für die Kommunalfinanzierung, dass die Gemeinde die Möglichkeit zur Erzielung von Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) vollständig ausnutzt. Dies gilt insbesondere bei einer angespannten Finanzlage. Das Land Brandenburg gibt für diesen Zweck „Orientierungszahlen“ vor. Sollten die Hebesätze unter diesen Orientierungszahlen liegen, so wird ein „fehlender Wille zur Selbstfinanzierung“ unterstellt. Dies hätte direkte Auswirkungen auf die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Landes (die Schlüsselzuweisungen sind die größte Einnahme der Kommunen aus dem Finanzausgleich). Auch gilt zu beachten, dass bei der Festlegung der Hebesätze die „Angemessenheit der Belastung für Bürger und Gewerbetreibende“ abgewogen werden muss. Die Gemeindevertretung entschloss sich daher die Hebesätze anzupassen, und damit eine höhere Schlüsselzuweisung (höhere Einnahmen aus dem Finanzausgleich) zu erzielen. Einzelheiten zu Schlüsselzuweisungen finden Sie hier.

Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird im Gemeindehaushalt 2024 zu Mehreinnahmen von voraussichtlich 62.000 Euro führen.

Damit das Aufkommen der Grundsteuer 2025 in etwa dem Aufkommen von 2024 entspricht, wurde von der Verwaltung nun ein Satz von 235 (Grundsteuer B) vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung so am 11.12.2024 mehrheitlich beschlossen.

Ob damit die Einnahmen im kommenden Jahr mit dem beschlossenen Hebesatz tatsächlich aufkommensneutral sind, wird sich erst zeigen müssen. Bei der Vorlage fehlte eine Hochrechnung für das Jahr 2025. Die Angaben konnten daher leider nicht überprüft werden – schade.

Was bedeutet dies nun für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwielowsee?

Wenn die Gemeinde in 2025 etwa dasselbe Grundsteueraufkommen wie im Vorjahr erwartet, heißt das nicht, dass die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger überall gleichbleibt. Je nach individueller Festsetzung der Kennzahlen kann die Grundsteuer, bezogen auf das einzelne Grundstück ganz erheblich abweichen. Nach oben wie auch nach unten. Die Abweichungen liegen jedoch nicht an der Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde, sondern an den neuen Berechnungsverfahren der Finanzämter. Insbesondere unbebaute Grundstücke (Bauland) werden künftig deutlich höher besteuert.

Wie kann ich die neue Grundsteuer selbst berechnen?

Auf diese Weise kann für jedes Grundstück die neue Belastung leicht errechnet werden:
268 (Beispiel einer neuen Grundsteuermesszahl laut Bescheid des Finanzamtes) x 2,35 (neuer Hebesatz der Gemeinde 235) = 630 Euro.

S. Fellenberg, 18. Dezember 2024

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