In bester Lage an der Schwielowseestraße, Richtung Ortsausgang Ferch, befindet sich das bisher nicht genutzte Baufeld.

Seit einiger Zeit wird in Caputh ein ungewöhnlicher Fall diskutiert:

Die Verwaltung der Gemeinde schlug vor, den rechtsgültigen Bebauungsplan für die Schwielowseestraße 107 (gegenüber dem Clara-von-Simson Weg gelegen) anzupassen, um die mögliche „maximale Baumasse“ auf dem Grundstück zu verringern. Hierzu fand am Montag den 21.07.2025 ein informelles Treffen zwischen der Verwaltung und den Vertretern des Ortsbeirates statt, um den Sachverhalt zu erörtern.

Der dort gültige Bebauungsplan war am 27.04.2016 nach eingehender Beratung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit in der vorliegenden Form in Kraft getreten. Dieser sieht eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern mit maximal 2 Vollgeschossen vor. Sollten Mehrfamilienhäuser entstehen, so kann die festgelegte GRZ von 0,2 (die Grundflächenzahl GRZ ist neben der Art der Bebauung wichtig zur Bewertung und Nutzbarkeit eines Grundstücks; sie gibt den Anteil an der Gesamtfläche des Baugrundstücks an, der sich überbauen lässt) um 25 Prozent überschritten werden also mit einer GRZ von 0,25 gebaut werden. Die maximale Gebäudelänge beträgt 15 Meter, kann aber im Fall von Mehrfamilienhäusern um 25 Prozent abweichen, somit maximal 18,75 Meter. Dies ist unter anderem der höheren Nebenfläche wie zum Beispiel Treppenhäusern geschuldet.

Im Jahr 2018 wurde für das benannte Grundstück eine Baugenehmigung erteilt, welche den Bau von 3 Einfamilienhäusern und den 7 Mehrfamilienhäusern auf einer Grundstücksfläche von 12.380 qm vorsah (GRZ 0,24). Dieser Plan wurde von mehreren Investoren – trotz Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung – nicht verwirklicht. Inzwischen ist diese Baugenehmigung erloschen. Aufgrund dieser Situation schlug die Verwaltung vor, den gültigen B-Plan zu ändern und die erlaubte Bebauungsdichte herabzusetzen.

Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Ortsbeirates hat den Vorschlag der Verwaltung jedoch abgelehnt.

Der östliche, blau umrandete Teil des Bebauungsplans „Schwielowseestraße-Süd“ aus dem Jahre 2016 ist bis heute unbebaut, bis auf das unter Denkmalschutz stehende Haus

Wenn zwischen den Interessen der angrenzenden Nachbarn und der Allgemeinheit abgewogen wird, so ist es unvermeidbar auch Enttäuschte zurück zu lassen. Denn es gibt gute Gründe, den bestehenden Bebauungsplan beizubehalten.

In dem von der Gemeinde am 25. März 2025 beschlossenen „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ INSEK 20240 wird die Verdichtung vorhandener Siedlungsflächen anstatt des Mehrverbrauches von Grünland empfohlen.

Der geltende Bebauungsplan versucht die Gestaltung von Mehrfamilienhäusern zu fördern. Dies ist hinsichtlich der Reduzierung des Flächenverbrauches die richtige Strategie.

Die Gemeinde wird auch in der absehbaren Zukunft wachsen, was zu einem erhöhten Steueraufkommen führen wird. Dies ist notwendig um unser Problem des unterfinanzierten Haushaltes in den Griff zu bekommen. Nicht nur für ein gesundes Wachstum, sondern schon heute benötigen wir neuen Wohnraum.

Schauen wir uns das Ortsbild in der Schwielowseestraße an, so sehen wir eine Durchmischung von Villen, Siedlungshäusern und Mehrfamilienhäusern. Teilweise sogar eine Bebauung mit bis zu 3 Vollgeschossen. Damit ist die für das Grundstück genehmigte Baumasse städtebaulich nicht prägend.

Die Infrastruktur ist im Ort vorhanden. Grundschule und Kita freuen sich auf neue Kinder, Einzelhandel und Restaurants auf zusätzliche Kundschaft.

Eine Änderung des Bebauungsplans hätte zudem zu einer jahrelangen Verzögerung geführt, in der das Grundstück weiter ungenutzt bliebe. Die Gemeinde müsste alle Kosten des Verfahrens tragen, und der Ausgang wäre ungewiss.

Mit unserem Votum stehen wir zu den Grundsätzen unseres Programms:

Wir stehen für ein ortsangepasstes, naturverträgliches Bauen, was im konkreten Fall weniger Flächenverbrauch und weniger Ressourceneinsatz bedeutet. Ortsangepasst ist hier die Orientierung an der umliegenden Bebauung. Zudem unterstützen wir die Vorgaben aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2040).

Gibt es andere und bessere Wege? Über Vorschläge, Anregungen und Lösungsideen freuen wir uns.

Stefan Fellenberg, Andreas von Zadow, 28.7.2025

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